Urteil Teileigentumsvermietung
Schlagworte
Teileigentumsvermietung; Mietvertragskündigung; Gemeinschaftsordnung; Wohnungseigentum; Auflösung des Mietverhältnisses: Kündigungsgrund
Leitsatz
Es gehört zum Risikobereich des Vermieters, daß die Vermietung von Teileigentum mit der Gemeinschaftsordnung vereinbar ist. Wurde ihm gemäß § 15 Abs. 3 WEG die Vermietung untersagt, kann er sich in der Regel nicht deswegen durch Kündigung aus wichtigem Grund von dem Mietverhältnis lösen.
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