Urteil Teilbarkeit der Modernisierungsmieterhöhung nur bei trennbaren und nacheinander fertiggestellten Maßnahmen
Schlagworte
Teilbarkeit der Modernisierungsmieterhöhung nur bei trennbaren und nacheinander fertiggestellten Maßnahmen
Leitsatz
Eine Teilbarkeit der Mieterhöhung nach vorausgegangenen Modernisierungen kommt nur insoweit in Betracht, als es sich um trennbare Maßnahmen handelt, soweit diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertiggestellt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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