Urteil Teil-Aufrechterhaltung der Gesamtjahresabrechnung bei Ungültigerklärung im übrigen
Schlagworte
Teil-Aufrechterhaltung der Gesamtjahresabrechnung bei Ungültigerklärung im übrigen
Leitsatz
Greift ein Wohnungseigentümer den Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung nur wegen des unzutreffenden Kostenverteilungsschlüssels erfolgreich an, ist trotz Ungültigerklärung im übrigen die damals erfolgte Festlegung der Gesamtkosten, die nicht beanstandet worden sind, aufrechtzuerhalten.
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