Urteil Taubendreck auf dem Balkon kein Mangel
Schlagworte
Taubendreck auf dem Balkon kein Mangel
Leitsatz
Die ständige Verunreinigung des Balkons durch Taubenkot berechtigt nur dann zur Minderung, wenn der Vermieter durch zumutbare Maßnahmen die Verschmutzung hätte vermeiden können.
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