Urteil Tatsächliche Wohnflächengröße als Grundlage für Mieterhöhung
Schlagworte
Tatsächliche Wohnflächengröße als Grundlage für Mieterhöhung
Leitsatz
Bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommt es auf die tatsächliche Wohnungsgröße an, selbst wenn diese höher ist als die im Mietvertrag angegebene. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Parteien im Mietvertrag eine Größe vereinbart hätten, die kleiner ist als die tatsächliche Größe.
(Leitsatz der Redaktion)
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