Urteil Tatbestandsberichtigung
Schlagworte
Tatbestandsberichtigung
Leitsatz
Die Voraussetzungen für eine Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 1 ZPO liegen allein nach Maßgabe der vorgenommenen Berichtigung entsprechend den ihren Antrag begründenden Ausführungen der Klägerin vor. Darüber hinaus besteht kein Anlass zu einer Tatbestandsberichtigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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