Urteil Täuschungsversuch als Kündigungsgrund
Schlagworte
Täuschungsversuch als Kündigungsgrund; angeblicher Mietmangel
Leitsatz
Täuscht der Mieter dem Vermieter einen von diesem zu verantwortenden Mangel der Mietsache vor, der zudem zur Verletzung eines Dritten geführt hat, obwohl der Mieter selbst oder mit seinem Wissen jener Dritte die Beschädigung verursacht haben kann, kann das Mietverhältnis nachhaltig zerrüttet werden und der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt sein.
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