Urteil Substanzloses Gutachten zur Selbstbestimmung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Schlagworte
Substanzloses Gutachten zur Selbstbestimmung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Wertminderung durch Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
Leitsätze
1. Eine Entscheidung zur Bewilligung eines Geh- und Fahrtrechts als Grunddienstbarkeit richtet sich nach der Wertminderung des Grundstücks.
2. Beträgt diese weniger als 20.000 €, ist eine Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig; ein substanzloses Gutachten eines Sachverständigen, das einen höheren Beschwerdewert ergibt, ändert daran nichts.
(Leitsätze der Redaktion)
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