Urteil Substanzloses Gutachten zur Selbstbestimmung einer Nichtzulassungsbeschwerde


Schlagworte

Substanzloses Gutachten zur Selbstbestimmung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Wertminderung durch Geh-, Fahr- und Leitungsrecht

Leitsätze

1. Eine Entscheidung zur Bewilligung eines Geh- und Fahrtrechts als Grunddienstbarkeit richtet sich nach der Wertminderung des Grundstücks.

2. Beträgt diese weniger als 20.000 €, ist eine Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig; ein substanzloses Gutachten eines Sachverständigen, das einen höheren Beschwerdewert ergibt, ändert daran nichts.

(Leitsätze der Redaktion)

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