Urteil Substantiierungsanforderungen bei Mängelansprüchen


Schlagworte

Substantiierungsanforderungen bei Mängelansprüchen; Minderung

Leitsätze

1. Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln am Mietobjekt.

2. Der Mieter genügt seiner Darlegungslast bei Geltendmachung eines Mangels schon mit der Darlegung eines konkreten Sachmangels, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt; das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung (oder einen bestimmten Minderungsbetrag) braucht er hingegen nicht vorzutragen. Von dem Mieter ist auch nicht zu fordern, dass er über eine hinreichend genaue Beschreibung der Mangelsymptome hinaus deren Ursache bezeichnet.

(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)

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