Urteil Sturz


Schlagworte

Sturz; Glatteis; Mitverschulden; Streupflicht; Verkehrssicherungspflicht

Leitsatz

Wer sich ohne Not der von ihm erkannten "totalen" Glatteisgefahr auf dem Bürgersteig aussetzt und zu Fall kommt, trägt gegenüber demjenigen Anlieger, der gebotswidrig unzureichend der Streupflicht nachgekommen ist, das überwiegende, ausschließende Mitverschulden an der erlittenen Gesundheitsbeschädigung.

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