Urteil Stundungsvereinbarung
Schlagworte
Stundungsvereinbarung
Leitsätze
Vereinbaren Gewerbemieter und Vermieter, dass der Mieter eine aufgelaufene Mietschuld (hier: 55.000 €) schuldet und diesen Betrag in 120 Monatsraten zahlen darf, so liegt darin auch eine Stundungsvereinbarung.
Eine Stundungsvereinbarung kann von dem Gläubiger gekündigt werden, wenn der Anspruch durch den Schuldner in erheblicher Weise gefährdet wird und dem Gläubiger deshalb ein Festhalten an der Stundungsvereinbarung nicht mehr zumutbar ist.
Dies kann der Fall sein, wenn der Schuldner etwa ein Jahr keine Raten zahlt.
(Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 12. August 2009 - XII ZR 87/08 -)
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