Urteil Stufenklage, Streitwert bei -


Schlagworte

Stufenklage, Streitwert bei -

Leitsatz

Verurteilt das Berufungsgericht den Bekl. auf eine Stufenklage zur Auskunft, und verweist es die Sache wegen der weiteren Stufen an das Landgericht zurück, richtet sich der Streitwert einer gegen dieses Berufungsurteil gerichteten Revision lediglich nach der Beschwer des Bekl. durch die Verurteilung zur Auskunft, auch wenn das Landgericht ursprünglich die Stufenklage insgesamt abgewiesen hatte (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 23. März 1970 - VII ZR 137/68 -, NJW 1970, 1083).

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