Urteil Studienplatzvergabe
Schlagworte
Studienplatzvergabe; Härtefall; Nachteilsausgleich; politische Verfolgung
Leitsatz
Aus dem BerRehaG ergibt sich kein Anspruch auf bevorzugte Behandlung ehemals politisch Verfolgter bei der Bewerbung um einen Studienplatz
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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