Urteil Studentenzimmer


Schlagworte

Studentenzimmer; Studentenwohnheim; Mietspiegel; Mietwucher; Zimmervermietung; Mietpreisüberhöhung

Leitsatz

Bei der Vermietung eines Zimmers unter Mitbenutzungsmöglichkeit der Gemeinschaftsräume der Wohnung kann zur Beurteilung von Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher der Mietspiegel nicht herangezogen werden. Mietwucher ist regelmäßig ausgeschlossen, wenn in der Wohnung Studenten wohnen und das Studentenwerk am Ort zu ähnlichen Konditionen Zimmer in Studentenheimen vermietet.

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