Urteil Studentenwohnheim


Schlagworte

Studentenwohnheim; Studentenwohnheimplatz/Kündigung; Berechtigtes Interesse/in S. d. § 564 b Abs. 1 BGB (Studentenwohnheim); Kündigung/Zeitmietverhältnis; Mietzeit "Dauer des Studiums"; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB (Studentenwohnheim); Kündigung/eines Zimmers in einem Studentenwohnheim; Rotationssystem/als Kündigungsgrund; Studenten/Kündigung von Zimmern; Wegfall/der Geschäftsgrundlage bei Zeitmietverhältnis; Zeitmietverhältnis/Vermietung eines Studentenwohnheimplatzes

Leitsatz

1. Ein Mietverhältnis über ein Studentenwohnzimmer, das "für die Dauer des Studiums" vermietet ist, stellt ein nicht kündbares Zeitmietverhältnis dar.

2. Selbst wenn man es als ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes Mietverhältnis ansähe, würde das sog. Rotationssystem als berechtigtes Interesse eine Kündigung nicht rechtfertigen, da die Parteien mietvertraglich etwas anderes vereinbart haben.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.