Urteil Stromkosten
Schlagworte
Stromkosten; Wasserkosten; Abwasserkosten; Nebenkosten; Individualabrede; Bestimmtheit
Leitsatz
Der Mieter eines mit Wasser- und Stromzählern ausgestatteten Wohnhauses ist zur Tragung der Kosten für Abwasser, Wasser und Strom aufgrund einer Individualabrede verpflichtet, aus der eindeutig hervorgeht, daß in der Grundmiete Nebenkosten nicht enthalten sind, sondern vom Mieter getragen werden sollen.
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