Urteil Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) § 2
Schlagworte
Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) § 2; Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) §§ 3 Abs. 1, 10 Abs. 1
Leitsatz
Dem nach § 2 StrEG oder § 3 Abs. 1 EEG zur Abnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien verpflichteten Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber steht gegen den Anlagenbetreiber ein Anspruch aus § 448 BGB a. F. bzw. § 10 Abs. 1 EEG auf Erstattung der Netzanschlußkosten lediglich dann zu, wenn er den Anschluß auf Verlangen des Anlagenbetreibers und nicht aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit einem Dritten vorgenommen hat.
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