Urteil Strenge Anforderungen an Darlegung von mündlichen Nebenabreden
Schlagworte
Strenge Anforderungen an Darlegung von mündlichen Nebenabreden
Leitsatz
Ein schriftlicher Mietvertrag hat die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich, so daß der Vermieter, der sich auf eine Nebenabrede beruft (hier: Verpflichtung des Mieters zum Innenausbau), konkret darlegen und beweisen muß, was wann genau zwischen den Parteien besprochen wurde.
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