Urteil Streitwertberechnung und Umsatzsteuer
Schlagworte
Streitwertberechnung und Umsatzsteuer
Leitsatz
Bei Festsetzung des Streitwerts ist nicht vom Nettobetrag der Miete auszugehen, sondern insoweit gehört zur Miete auch die Mehrwertsteuer.
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