Urteil Streitwert für selbständiges Beweisverfahren nach Mängelbeseitigungsaufwand ohne Abschlag
Schlagworte
Streitwert für selbständiges Beweisverfahren nach Mängelbeseitigungsaufwand ohne Abschlag; Gebührenstreitwert
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert für ein selbständiges Beweisverfahren ist nach dem vom Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungsaufwand ohne Abschlag festzusetzen.
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