Urteil Streitwert für Instandsetzungsklage nach Jahresbetrag der fiktiven Minderung


Schlagworte

Streitwert für Instandsetzungsklage nach Jahresbetrag der fiktiven Minderung

Leitsatz

Auch in Kenntnis der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts hält die Kammer daran fest, daß der Streitwert einer Mangelbeseitigungsklage nach dem Jahresbetrag einer fiktiven Minderung der Nettokaltmiete zu berechnen ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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