Urteil Streitwert für die Instandsetzungsklage nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der fiktiven Minderung
Schlagworte
Streitwert für die Instandsetzungsklage nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der fiktiven Minderung
Leitsätze
1. Der Streitwert einer Klage des Mieters auf Durchführung von Instandsetzungsarbeiten bemißt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der fiktiven Minderung.
2. Die Minderung ist von der gesamten Kaltmiete (einschließlich Betriebskostenvorschüssen) zu berechnen.
(Leitsätze der Redaktion)
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