Urteil Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem vollen Wert der Hauptsache
Schlagworte
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem vollen Wert der Hauptsache
Leitsatz
Die Bemessung des Streitwerts eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem vollen Wert der Hauptsache, auf die sich die Beweiserhebung bezieht. (Leitsatz der Redaktion)
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