Urteil Streitwert der Mängelbeseitigungsklage nach dem 3,5fachen Jahresbetrag einer fiktiven Mietminderung
Schlagworte
Streitwert der Mängelbeseitigungsklage nach dem 3,5fachen Jahresbetrag einer fiktiven Mietminderung
Leitsatz
Der Streitwert einer Mängelbeseitigungsklage des Mieters ist nach dem 3,5fachen Jahresbetrag der fiktiven Minderung aus der Nettokaltmiete zu berechnen.
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