Urteil Streitwert bei Klage auf Herausgabe einer Eigentümerliste


Schlagworte

Streitwert bei Klage auf Herausgabe einer Eigentümerliste

Leitsatz

In einem gesonderten Prozess gegen den WEG-Verwalter auf Herausgabe einer Eigentümerliste ist als Streitwert nur ein geringer Bruchteil (hier: ca. 5 %) einer zugehörigen Anfechtungsklage zu veranschlagen.

(Leitsatz der Redaktion)


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