Urteil Streitwert bei Klage auf Herausgabe einer Eigentümerliste
Schlagworte
Streitwert bei Klage auf Herausgabe einer Eigentümerliste
Leitsatz
In einem gesonderten Prozess gegen den WEG-Verwalter auf Herausgabe einer Eigentümerliste ist als Streitwert nur ein geringer Bruchteil (hier: ca. 5 %) einer zugehörigen Anfechtungsklage zu veranschlagen.
(Leitsatz der Redaktion)
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