Urteil Streitwert für Klage auf Duldung einer Modernisierung
Schlagworte
Streitwert für Klage auf Duldung einer Modernisierung
Leitsatz
Für eine Klage auf Duldung einer Modernisierung ist der Streitwert (hier: Beschwer bei abgewiesener Klage) nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der beabsichtigten Mieterhöhung zu bemessen; die erzielbare Werterhöhung durch die Modernisierungsmaßnahme bleibt außer Betracht.
(Leitsatz der Redaktion)
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