Urteil Streitwert einer einstweiligen Verfügung zur Beschlussumsetzung
Schlagworte
Streitwert einer einstweiligen Verfügung zur Beschlussumsetzung
Leitsatz
Der Streitwert einer einstweiligen Verfügung, mit welchem ein Beschluss ausgesetzt wird, der eine Auftragserteilung zum Gegenstand hat, ist mit mindestens 50 % des Wertes der Hauptsache festzusetzen, da im Regelfall mit der Aussetzung das Angebot hinfällig wird.
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