Urteil Streitwert der Klage auf Abrechnung und Vermögensbericht
Schlagworte
Streitwert der Klage auf Abrechnung und Vermögensbericht
Leitsatz
Der Streitwert einer Klage eines Eigentümers gegen die GdWE auf Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG) oder eines Vermögensberichts (§ 28 Abs. 4 WEG) ist im Regelfall mit jeweils 750 € zu bemessen.
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