Urteil Streitwert, Löschung eines vermögensrechtlichen Vorkaufsrechts, Vorkaufsrechtslöschung
Schlagworte
Streitwert, Löschung eines vermögensrechtlichen Vorkaufsrechts, Vorkaufsrechtslöschung
Leitsätze
1. Der Streit bei Geltendmachung der Löschung eines vermögensrechtlichen Vorkaufsrechts beträgt mindestens 10 % des Verkehrswertes des Grundstückes.
2. Je höher im Einzelfall die Wahrscheinlichkeit eines Verkaufsfalles ist, desto höher ist der Bruchteil zu bemessen, der dem Interesse des Klägers an der Löschung des Vorkaufsrechts entspricht.
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