Urteil Streitwert
Schlagworte
Streitwert; Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung
Leitsatz
Der Wert des Gebäudes, aus dessen Errichtung die Feststellung der Anspruchsberechtigung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz abgeleitet wird, bleibt bei der Festsetzung des Streitwerts außer Ansatz, sofern das Gebäude nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist.
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