Urteil Streitwert


Schlagworte

Streitwert; Festsetzung; selbständiges Beweisverfahren; Mängelbeseitigung; Gemeinschaftseigentum

Leitsätze

1. Für den Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, das ein einzelner Wohnungseigentümer betreibt, ist der Gesamtwert der sachverständig ermittelten Mängelbeseitigungskosten am Gemeinschaftseigentum zu Grunde zu legen, wenn die Antragsschrift nicht nur Mängel am Sondereigentum, sondern die umfassende Aufklärung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum betrifft.

2. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemißt sich auf 50 % des Hauptsachewerts, da verläßliche Aussagen über den Umfang einer späteren Prozeßführung nicht möglich sind.

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