Urteil Streitwert
Schlagworte
Streitwert; Eigentumsentziehungsklage; Eigentumswohnung; Wohngeldrückstand; Verkehrswert
Leitsatz
Der Streitwert der Eigentumsentziehungsklage des § 18 WEG wegen Wohngeldrückständen bemißt sich nach dem Verkehrswert der Eigentumswohnung.
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