Urteil Streitgegenstandsbegrenzung in der Anfechtungsbegründung nur durch Teilrücknahme


Schlagworte

Streitgegenstandsbegrenzung in der Anfechtungsbegründung nur durch Teilrücknahme

Leitsatz

Soll die Jahresabrechnung nur teilweise bezüglich einzelner Positionen angefochten werden, muss dies aus der Klageschrift deutlich werden. Eine Begrenzung des Streitgegenstandes in der Anfechtungsbegründung ist nur noch im Wege der Teilklagerücknahme möglich.

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