Urteil Streitgegenstandsbegrenzung in der Anfechtungsbegründung nur durch Teilrücknahme
Schlagworte
Streitgegenstandsbegrenzung in der Anfechtungsbegründung nur durch Teilrücknahme
Leitsatz
Soll die Jahresabrechnung nur teilweise bezüglich einzelner Positionen angefochten werden, muss dies aus der Klageschrift deutlich werden. Eine Begrenzung des Streitgegenstandes in der Anfechtungsbegründung ist nur noch im Wege der Teilklagerücknahme möglich.
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