Urteil Straßenreinigungspflicht für Anlieger an Gewässern


Schlagworte

Straßenreinigungspflicht für Anlieger an Gewässern; Gewässerfläche rechnet bei Verteilung der Straßenreinigungsentgelte nach Grundstücksfläche mit

Leitsatz

Die Regelung über die Tragung zusätzlicher Kosten in § 7 Abs. 6 StrReinG (Berlin) befreit nicht von der Pflicht zur Leistung der Entgelte gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 StrReinG (Berlin).

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