Urteil Straßenreinigungsentgelt
Schlagworte
Straßenreinigungsentgelt; Reinigung; Minderung; Anschlußzwang; Benutzungszwang; Laubbeseitigung; Entgeltminderung
Leitsätze
1. Der Grundstückseigentümer schuldet kein Straßenreinigungsentgelt für nicht erbrachte Leistungen; bei mangelhafter Reinigung steht ihm ein Minderungsrecht zu.
2. Dies kann weder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch Rechtsverordnung ausgeschlossen werden.
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