Urteil Straßenreinigung, Entgelte, Härtefälle, Grundstücksfläche als Entgeltmaßstab
Schlagworte
Straßenreinigung, Entgelte, Härtefälle, Grundstücksfläche als Entgeltmaßstab
Leitsätze
1. Zur Frage, wann ein aus der Regel fallender, atypischer Sachverhalt die Herabsetzung des Straßenreinigungsentgeltes gebietet.
2. Das Straßenreinigungsentgelt stellt nicht die Gegenleistung für die Übernahme der den Straßenanliegern obliegenden Reinigung dar, sondern dient dem Ausgleich des Vorteils, der den Anliegern dadurch erwächst, daß die Berliner Stadtreinigungsbetriebe die Straßen in einem sauberen und sicher begeh- und befahrbaren Zustand halten.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat