Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung wegen Heimunterbringung aus Gründen der mittelbar politischen Verfolgung der Eltern
Schlagworte
Strafrechtliche Rehabilitierung wegen Heimunterbringung aus Gründen der mittelbar politischen Verfolgung der Eltern
Leitsatz
Die strafrechtliche Rehabilitierung findet auch bei Anordnung der Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche statt, die aus Gründen der mittelbar politischen Verfolgung der Familie des Antragstellers (hier: Vater und Großvater) erfolgte.
(Leitsatz der Redaktion)
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