Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung


Schlagworte

Strafrechtliche Rehabilitierung; Restitutionsanspruch; Rückübertragunsanspruch erst nach Aufhebung der Vermögenseinziehung

Leitsatz

Die Rückgabe von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Rehabilitierung gemäß § 1 Abs. 7 VermG setzt die Aufhebung der Vermögenseinziehung durch das für die Rehabilitierung zuständige Gerichte voraus.

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