Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung für eine Einweisung in einen Jugendwerkhof
Schlagworte
Strafrechtliche Rehabilitierung für eine Einweisung in einen Jugendwerkhof
Leitsatz
Da vorliegend der Jugendwerkhof zu den Spezialheimen der Jugendhilfe gehörte, in die nur unter besonderen Voraussetzungen eingewiesen werden sollte, und liegen bezüglich Anlass und Hintergrund der Einweisung des Betroffenen keine Kenntnisse vor, ist jedenfalls in Form der Anhörung des Betroffenen vorzugehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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