Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung, Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens, Kosten der Anhörungsrüge
Schlagworte
Strafrechtliche Rehabilitierung, Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens, Kosten der Anhörungsrüge
Leitsatz
Wird die Anhörungsrüge gegen einen die Wiederaufnahme eines strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens betreffenden Beschluss verworfen, so trägt der Antragsteller die Kosten.
(Leitsatz der Redaktion)
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