Urteil Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Wohnungseigentümerversammlung
Schlagworte
Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Wohnungseigentümerversammlung
Leitsatz
Ist die Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum angeordnet, spricht eine Vermutung dafür, daß grundsätzlich die Beschlußgegenstände einer Wohnungseigentümerversammlung die Zwangsverwaltung berühren (Ergänzung zum Senatsbeschluß vom 27. August 1986 - 24 W 5931/85 -, NJW-RR 1987, 77 = MDR 1987, 143 = WE 1987, 120).
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