Urteil Stimmrecht


Schlagworte

Stimmrecht; Mitglied; Wohnungseigentümergemeinschaft, werdende; Invollzugsetzung

Leitsatz

Das Mitglied einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft verliert sein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung nicht dadurch, daß die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Eintragung des teilenden Grundstückseigentümers und mindestens eines weiteren Erwerbers im Grundbuch rechtlich in Vollzug gesetzt wird. Ein solches Mitglied hat ein eigenes und kein vom Veräußerer abgeleitetes Stimmrecht.

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