Urteil Stimmenübergewicht und Majorisierung durch einen Wohnungseigentümer
Schlagworte
Stimmenübergewicht und Majorisierung durch einen Wohnungseigentümer; Stimmenmehrheit
Leitsatz
Das Abstimmungsverhalten eines Wohnungseigentümers, der über eine Stimmenmehrheit verfügt, ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn für die Stimmabgabe nachvollziehbare und verständliche Gründe vorliegen.
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