Urteil Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses


Schlagworte

Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses; Ausschluss der Anwendung des § 545 BGB; stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses; konkludente Vertragsverlängerung

Leitsatz

Trotz des wirksamen Ausschlusses der Regelung des § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) kann das Verhalten der Mietvertragsparteien nach dem Vertragsende ergeben, dass sie das Mietverhältnis aufgrund einer stillschweigenden oder konkludenten Vereinbarung fortgesetzt haben.

(Leitsatz der Redaktion)

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