Urteil Stillschweigende Vereinbarung des Umlagemaßstabes für Betriebskosten
Schlagworte
Stillschweigende Vereinbarung des Umlagemaßstabes für Betriebskosten
Leitsätze
Der Umlegungsmaßstab für Betriebskosten kann konkludent auch nach jahrzehntelanger Handhabung vereinbart werden. Eine mietvertragliche Schriftformklausel steht der Wirksamkeit der Vereinbarung nicht entgegen, wenn die Parteien die Geltung der konkludenten Vereinbarung einverständlich gewollt haben.
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