Urteil Stillgelegter Aufzug
Schlagworte
Stillgelegter Aufzug; Fenster in Küche und Bad; Modernisierung; Wohnwertverbesserung; Instandsetzungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Fahrstuhl, stillgelegter; Ertragsberechnung
Leitsätze
1. Der Ersatz von Einfachfenstern in Küche und Bad ist keine Modernisierung.
2. Für die Forderung des Instandsetzungszuschlags bei einer Wohnung mit Aufzug, Sammelheizung, Bad und WC innerhalb der Wohnung ist der dafür maßgebliche Pauschalbetrag auch dann anzusetzen, wenn der Aufzug stillgelegt ist.
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