Urteil Stillegung einer Müllschluckeranlage
Schlagworte
Stillegung einer Müllschluckeranlage
Leitsatz
Der Vermieter ist berechtigt, eine Müllschluckeranlage (Müllabwurfanlage) stillzulegen und statt dessen Behälter zur Getrenntsammlung von Hausmüll aufzustellen.
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