Urteil Stichtagsmiete, Verjährung
Schlagworte
Stichtagsmiete, Verjährung; Erstattung; preisrechtswidrige Mietzahlungen; Verjährung, Unterbrechung; rückwirkende Herabsetzung; Feststellungsklage; Mietpreisstelle
Leitsatz
1. Der Antrag des Mieters auf Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG n.F. unterbricht nicht die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung preisrechtswidriger Mietzahlungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 I.BMG.
2. Auch die rückwirkende Herabsetzung der Stichtagsmiete unterbricht nicht die Verjährung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 1. BMG.
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