Urteil Steuerschulden
Schlagworte
Steuerschulden; Anerkenntnis gegenüber Steuerfahndung; unlautere Machenschaften; Einzelfallunrecht
Leitsätze
1. Ein gegenüber der Steuerfahndung der ehemaligen DDR erklärtes Anerkenntnis von Steuerschulden kann bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen von § 1 Abs. 3 VermG herangezogen werden.
2. Wenn vor einer Ausreise die Begleichung bestehender Schulden, auch Steuerschulden, von den DDR-Behörden verlangt wurde, entsprach dies den Vorschriften der DDR, so dass kein qualifiziertes Einzelfallunrecht vorliegt.
(Leitsätze der Redaktion)
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