Urteil Steuerhinterziehung
Schlagworte
Steuerhinterziehung; Bauherrenpflicht zur Abführung der Lohnsteuer
Leitsätze
1. Der Bauherr ist nicht verpflichtet, für die von ihm beauftragten Arbeiter Lohnsteuer abzuführen oder sicherzustellen, dassder Zahlungsempfänger die Vergütung selbst versteuert.
2. Dies gilt auch dann, wenn die Vergütung nach Stundenaufwand berechnet wird. (Leitsätze der Redaktion)
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